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Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
GBT soll heißen gemeinnütziger Bauträger. Und ich wollte das vorweg und unabhängig klären. Ist hier das WGG anzuwenden, auch wenn es sich um eine frei finanzierte Eigentumswohnung handelt?
Gemeinnützige Bauvereinigungen (GBV) errichten auch frei finanzierte Eigentumswohnungen. Betreffend der gesetzlichen Bestimmungen bei der Vermietung gibt es unterschiedliche Rechtsmeinungen. Überwiegend wird die Meinung vertreten, dass, wenn eine GBV eine frei finanzierte Wohnung errichtet und an einen Kunden im Wohnungseigentum verkauft, ohne das vorher eine anderweitige Überlassung (Miete, Nutzung)der Wohnung erfolgt ist, die Vermietung einer Wohnung an der Wohnungseigentum begründet ist, und die durch einen Käufer, der keine GBV ist, erfolgt, nicht den Bestimmungen des WGG unterliegt. Für eine solche Vermietung wäre § 1 Abs. 4 MRG anzuwenden.
Es antwortete Ihnen
Mag. (FH) Doris Molnar
25.10.2021