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Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz

Gibt es Grenzen bezüglich Mieterhöhung bei einer geförderten Mietwohnung mit Kaufoption laut WGG oder sind Mieter der Willkür des Vermieters ausgesetzt? Die Wohnungen wurden 2014 errichtet und Mietvertrag läuft seit August 2015. Jetzt soll es eine Mieterhöhung von 2022 auf 2023 wegen voraussichtlicher (?) Darlehenszinserhöhung um fast 35 % (!!!) geben, in unserem Fall von ca. € 690,- auf ca. € 930,-!


Ein Grundprinzip des WGG ist der kostendeckende Mietzins.  Einen Großteil der Miete sind Annuitiäten, die zur Rückzahlung der Errichtungskosten dienen. Meist war die Errichtung unter Inanspruchnahme von Mittel aus der Wohnbauförderung.

Je nach Bundesland ist die Rückzahlung der Wohnbauförderung anders geregelt. Meist handelt es sich bei der Finanzierung aus der  Wohnbauförderung um Darlehen, von denen meist im Laufe der Zeit steigende Refinanzierungsraten bezahlt werden müssen.

Es ist durchaus möglich, dass auf Grund der in den letzten Monaten deutlich gestiegenen Zinsen und der Dynamik im Wohnbauförderdarlehen mit Beginn 2023 eine deutliche Steigerung der monatlich Vorschreibung gegenüber Dezember 2022 gegeben ist.

Die GBV hat auf Grund der Vorschriften des WGG keine Möglichkeit solche Erhöhung zu minimieren.

 

Mag. (FH) Doris Molnar

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Mag. (FH) Doris Molnar

10.12.2022