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Mietrecht

Gibt es so etwas wie eine Überbelegung einer Wohnung? Dürfen z.B. zwei Personen inkl. Hund in einer 40m2 Wohnung (Vollanwendung MRG) einziehen? Wird sowas geregelt?


Das Mietrechtsgesetz regelt den Überbelag einer Wohnung nur im Zusammenhang mit einer Untervermietung. Bei vertraglichem Verbot der Untervermietung liegt ein wichtiger Grund gegen die Untervermietung vor, wenn die Anzahl der Bewohner einer gemieteten Wohnung die Anzahl der Wohnräume übersteigt oder nach der Aufnahme des Untermieters übersteigen würde. Liegt keine Untermiete vor, besteht auch kein mietrechtliches Verbot des Überbelags. 

Was Ihren Hund betrifft, so kommt es darauf an, ob die Haustierhaltung im Mietvertrag geregelt ist und wie diese Regelung ausgestaltet ist. 

Wird das Thema Haustierhaltung im Mietvertrag nicht geregelt, sind Haustiere wie Hunde erlaubt. 

Klauseln in Mietverträgen, die die Haltung von Tieren in der Wohnung generell verbieten, sind unwirksam. Auch wenn eine solche generelle Verbotsklausel im Vertrag unterschrieben wurde, kann also ein Hund gehalten werden.

Wenn im Mietvertrag nicht generell die Haltung von Haustieren verboten wird, sondern nur von bestimmten Tierarten wie Hunden, dann ist dieses Verbot wirksam.

Befindet sich im Vertrag eine Klausel, nach welcher die Haltung von Haustieren generell nur nach Genehmigung gestattet ist, so ist diese Klausel nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes nicht zulässig, und es kann ein Hund gehalten werden. 

Jedenfalls dürfen Tiere keine Gefährdung für Dritte darstellen.

 

mit freundlichen Grüßen

Mag. Alois Rosenberger

Mag. Alois Rosenberger

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Mag. Alois Rosenberger

28.07.2022