Mietrecht
Gilt das Gleiche auch für einen neuen Käufer sofern der Kauf der Wohnung durch den Mieter mit 21/12/2017 bzw. in einem anderen Fall per 03/12/2018 im GB eingetragen wurde? MfG, Peter Kaltenböck
Aus der Frage kann ich keinen Sachverhalt erkennen, eine inhaltliche Antwort kann daher nicht erfolgen

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Mag. (FH) Doris Molnar