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Mietrecht

Gilt das Gleiche auch für einen neuen Käufer sofern der Kauf der Wohnung durch den Mieter mit 21/12/2017 bzw. in einem anderen Fall per 03/12/2018 im GB eingetragen wurde? MfG, Peter Kaltenböck


Aus der Frage kann ich keinen Sachverhalt erkennen, eine inhaltliche Antwort kann daher nicht erfolgen

Mag. (FH) Doris Molnar

Es antwortete Ihnen

Mag. (FH) Doris Molnar

18.07.2021