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Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz

Guten Morgen! Ich habe 2018 von der BUWOG eine Wohnung erworben, die damals laut BUWOG dem WGG und daher einer beschränkten Mietzinsbildung unterlag. Kann ich diese Wohnung nun frei am Markt weiter verkaufen, ohne dem Verkäufer (BUWOG) eine Differenz zahlen zu müssen, und darf der Käufer den Mietzins frei festlegen, oder unterliegt er auch dem WGG? Wenn ja: Wie berechnet sich dieser dann? Vielen Dank!


Wenn die Wohnung bei Ihrem Kauf im Vermietungsfall dem WGG unterlegen ist, ändert auch eine Weiterveräußerung daran nichts.

Nach Ihren Angaben haben Sie die Wohnung erworben, ohne dass Sie zuvor Mieter in dieser Wohnung waren, ein Ausweis eines Differenzbetrages mit grundbücherlicher Absicherung durch ein Vorkaufsrecht war bei einem derartigen Sachverhalt nicht vorgesehen.

Mag. (FH) Doris Molnar

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Mag. (FH) Doris Molnar

31.10.2022