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Hausverwaltung

Guten Tag. Darf ein Verwalter bei einer Hausversammlung meinen Lebensgefährten von der Teilnahme ausschließen? Er ist zwar nicht Eigentümer aber immerhin leben und wohnen wir gemeinsam. Würde es etwas bringen, wenn ich ihm eine Vollmacht erteile, dass er abstimmen darf, sodass wir beide zur Hausversammlung gehen können? Danke.


Die Eigentümerversammlung ist den Eigentümern des Hauses vorbehalten. Eine Wegweisung ihres Lebensgefährten durch den Verwalter können sie mit der Erteilung einer Vollmacht, die im übrigen auch mündlich erteilt werden kann, verhindern auch wenn mich dieses Szenario verwundert. Da dürfte wohl noch eine Vorgeschichte eine Rolle spielen. Eine definitive Regelung dazu exsistiert im Wohnrecht nicht. Der Verwalter ist zwar das Organ der Gemeinschaft, es kommt ihm aber sicher keine Entscheidungsfunktion zu. Sollte die Versammlung in den Räumlichkeiten der Verwaltung stattfinden, wäre noch die Dimension des Hausrechts zu berücksichtigen.

KommR Oliver Brichard, MSc

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KommR Oliver Brichard, MSc

11.11.2015