Wissen
IMMY hat die Antwort.
Unter Immobilienwissen finden Sie weit über 100 bereits gestellte Fragen und Antworten, im ABC der Immobilienwirtschaft eine rasche Übersicht über die wesentlichen Immobilien-Themen und eine Vielzahl an steuerlichen Tipps darf natürlich nicht fehlen.
Wohnungseigentumsrecht
Guten Tag! Dürfen im Rahmen eines Umlaufbeschlusses einer WEG mehrere Abstimmungen auf einem Abstimmungsblatt angeführt werden (wenn jeweils einzeln für ja oder neun gestimmt werden kann) oder muss es für jede Abstimmung ein eigenes Blatt geben? Vielen Dank im Voraus.
Im Rahmen eines Umlaufbeschlusses einer WEG können durchaus mehrere, verschiedene Fragen zur Abstimmung gelangen, solange für jede einzelne Frage gesondert abgestimmt werden kann. Das Ergebnis muss, prozentual auch für jede Frage einzeln, mittels Aushang kundgemacht werden.
Es antwortete Ihnen
KommR Erich Hauswirth
18.02.2020