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Baurecht

Guten Tag, ich habe eine Frage bezüglich der Neuerrichtung einer Einfriedungsmauer. Der alte Zaunsockel wurde entfernt und dabei teilweise der Asphalt des Gesteigs neben dem alten Sockel mit dem Presslufthammer auf ca 10cm Breite beschädigt.Die Gemeinde besteht auf Erneuerung der gesamten Gehsteigbreite, da durch den dahinterliegenden Hausbau die Oberfläche im Bereich der Einfahrt ebenfalls beschädigt ist und ist bereit etwa 1/3 der Kosten zu übernehmen. Wer hat im Falle keiner besonderen Vereinbarung den Restbetrag der Reparatur zu übernehmen? Ausführende Firma (haben auch den Hausbau durchgeführt) oder Bauherr? Wie könnte eine allfällige Kostenteilung aussehen?


Ohne Kenntnis der Werkverträge, Leistungsverzeichnisse und einer Besichtigung vor Ort kann ich diese Frage nicht seriös beantworten. Grundsätzlich steht der Bauherr für den Umfang seiner Bauführung in der Verantwortung. Es ist ja auch seine Liegenschaft. Ob die Leistung der ausführenden Firma zu verrechnen ist, hängt von der internen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ab. Zu prüfen wäre auch noch, ob sich die Beschädigung von einer vermeidbare oder von einer notwendigen Handlung des Baumeisters ableiten lässt. Die Frage wird wohl eher von einem technischen Sachverständigen zu beantworten sein.

KommR Oliver Brichard, MSc

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KommR Oliver Brichard, MSc

06.09.2017