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Wohnungseigentumsrecht
Guten Tag. Ich habe eine Frage. Ich bin Wohnungseigentümer in einem Haus, in welchem Sammellüfter vorhanden sind. Das bedeutet, dass an einem Kamin 3 Wohnungen mit ihren Thermen angeschlossen sind. Es gibt leider das Problem, dass nicht alle Wohnungseigentümer gleichzeitig auf Brennwertgeräte umsteigen möchten. Wie wäre nun die weitere Vorgehensweise? Muss die Gemeinschaft die Umrüstung der Kamine tragen oder hat jeder einzelne Wohnungseigentümer selbst für den Einbau der entsprechenden Verrohrung für sein Brennwertgerät zu sorgen bzw dafür aufzukommen? Vielen Dank.
Nützliche Verbesserungen oder sonstige über die Erhaltung hinausgehende bauliche Veränderungen an den allgemeinen Teilen der Liegenschaft bedürfen eines Mehrheitsbeschlusses der Eigentümergemeinschaft. Für Änderungen an einzelnen Wohnungseigentumsobjekten benötigt der jeweilige Wohnungseigentümer grundsätzlich die Zustimmung aller anderen Mit- und Wohnungseigentümer oder die gerichtliche Genehmigung.
Es antwortete Ihnen
Michael Klinger, B.A.
17.05.2016