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Mietrecht
Guten Tag. Ich habe einen Kleingarten im zweiten Bezirk in Eigentum und würde diesen gerne vermieten bzw. verpachten. Welcher Vertrag kommt dafür in Frage? Verpachtet man einen Kleingarten (es steht eine Holzhütte darauf) oder vermietet man diesen einfach? Der Mieter/Pächter soll diesen ja kleingärtnerisch nutzen können bzw. müssen. Soweit hier verpachten in Frage kommt, ist die Mindestpachtdauer von 10 Jahren auch hier anwendbar? Vielen Dank. Thomas
Vermutlich wird hier ein schlichter Mietvertrag, wenn gewünscht auch befristet möglich sein. Zu vereinbaren ist auch in wie weit eine etwaige Erhaltungspflicht der Gartenhütte und der Bepflanzung im Garten den Mieter bzw. den Vermieter zukommen soll.
Es antwortete Ihnen
KommR Oliver Brichard, MSc
20.04.2016