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Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
Guten Tag! Ich habe im Jahr 2017 eine Wohnung gekauft, die dem WGG unterliegt. Ich habe die Wohnung damals von einer Firma gekauft, diese hat sie davor von der BUWOG gekauft und saniert. Ich habe damals den Marktwert bezahlt. Kann ich die Wohnung zum Marktwert verkaufen oder gibt es für mich Spekulationsfristen einzuhalten? Weder in meinem Kaufvertrag noch in dem zwischen der Firma und der BUWOG ist ein Vorkaufsrecht erwähnt. Müsste dieses nicht zwingend sein? LG!
§ 15 g WGG ist nur dann anzuwenden, wenn eine GBV eine Wohnung an den Mieter verkauft.
Es antwortete Ihnen
Mag. (FH) Doris Molnar
26.08.2022