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Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
Guten Tag, ich habe laut Vertrag nach 10 Jahren die Möglichkeit die geförderte Genossenschaftswohnung zu kaufen. Leider wurde der Vertrag vor der Novelle bzgl. der 5-jährigen Frist geschlossen. 8 Jahre sind bereits verstrichen. Ich würde gerne die Wohnung jetzt schon kaufen. Gibt es eine Möglichkeit, dies zu bewerkstelligen? Vielen Dank!
Bei meiner Beantwortung gehe ich davon aus, dass die übrigen Voraussetzung, dass eine Kaufoption grundsätzlich gegeben ist, vorliegen. Sie können bei Ihrer Vermieterin anfragen, ob sie vor Ablauf der Frist von 10 Jahren ab Ihrem Mietvertragsbeginn ein freiwilliges Kaufanbot haben können. Wenn Ihre Vermieterin dies ablehnt, so können Sie die Legung eines Kaufanbotes zum aktuellen Zeitpunkt nicht durchsetzen. Durch die Novelle 2019 haben jedoch auch Sie eine zusätzliche Möglichkeit zum Kauf Ihrer angemieteten Wohnung erhalten, sie haben nämlich nunmehr nicht nur das einmalig Anrecht die Legung eines Kaufanbotes zu verlangen (frühestens nach 10 Jahren ab Ihrem Mietbeginn, spätestens vor Ablauf des 15. Jahres nach Mietbeginn) sondern können darüber hinaus auch einmalig nach Ablauf des 15. Jahres bis zum Ablauf des 20. Jahres ab Ihrem Mietbeginn erneut die Legung eines Kaufanbotes verlangen.
Es antwortete Ihnen
Mag. (FH) Doris Molnar
18.11.2020