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Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz

Guten Tag, ich habe vor ETW mit Garten BJ 1999 zu kaufen (Verkäufer BUWOG) und würde es vermieten, die Mietzinsbildung unterliegt der WGG 4€ pro m2 kann ich diese 4€ auch für die Gartenfläche berechnen. Ich bedanke mich im Voraus


Die Verrechnung des Mietzinses sowie des Betrages für Erhaltung- und Verbesserungsarbeiten (abhängig vom Alter des Hauses, Höchstbetrag nach 30 Jahren Bestand des Gebäudes) ist pro m² Nutzfläche gedeckelt. Da der der Wohnung angeschlossene Garten keine Nutzfläche des Mietobjekts ist, darf der zulässige Mietzins nur auf Basis der Nutzfläche der Wohnung erfolgen. Der EVB für ein Mietobjekt in einem Haus, das vor 21 Jahren erstmalig bezogen wurde, ist aktuell € 1,58 pro m² Nutzfläche. Die Grundmiete gem. WGG beträgt aktuell (11/2020) € 1,87 pro m² Nutzfläche.

Mag. (FH) Doris Molnar

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Mag. (FH) Doris Molnar

08.11.2020