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Wohnungseigentumsrecht
Guten Tag! Ich habe zwei Fragen bezüglich meiner Wohnung, welche eine Hausverwaltung hat: 1.) Nach über 30 Jahren ist eingebaute Ölheizung kaputt gegangen und jetzt will ich sie gleich durch eine Gastherme ersetzten. Dazu ist es nötig einen neues Kaminrohr zu verlegen. Kann ich die dafür anfallenden Kosten auf die Hausverwaltung übergeben? Die Hausverwaltung selber meinte, da es für meine Wohnung ist, sind es nicht deren Kosten. 2.) Im Zuge des Heizungstausches wurde mir mitgeteilt, dass der Absperrhahn für die Wasserleitung nicht mehr auf dem aktuellen Stand der Technik ist und eigentlich auch nach über 30 Jahren getauscht gehört. Auch hier meinte die Hausverwaltung, dass obwohl ich für das gesamte Haus das Wasser abdrehen muss, es nicht auf deren Kosten zu tauschen ist, sondern ebenfalls nur meine Wohnung betrifft, da das Ventil nicht in der Mauer sondern in meiner Wohnung ist.
Frage 1: Beim Einbau eines Edelstahlrohres in einen bestehenden Kamin ist dieser ausschleifen zu lassen. Diese Kosten wird der Gemeinschaft anzurechnen sein. Die übrigen Kosten, die durch den von Ihnen beabsichtigten Wechsel des Heizgerätes verursacht werden, werden Sie, nach derzeitiger Rechtslage selbst tragen müssen. Frage 2: In diesem Fall rate ich Ihnen den Text des Wohnungseigentumsvertrages genau zu prüfen. Oft finden sich hier genaue Formulierungen, wer welche Kosten tragen muss. Wenn das Ventil innerhalb ihrer Wohnung situiert ist, deutet es eher auf eine Arbeit hin, die in ihrer Verantwortung liegt.
Es antwortete Ihnen
KommR Oliver Brichard, MSc
28.07.2017