Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
guten tag, ich möchte eine 1959 nach WGG errichtete, jedoch mittlerweile ausbezahlte wohnung als anlageobjekt kaufen (ich bin nicht der mieter) und sanieren. darf ich diese in 2 start wohnungen unterteilen und diese dann getrennt vermieten? gibt es eine muster abrechnung für die einzuhaltende aufgliederung der abrechnung (miete, bk, afa aus kaufpreis+renovierung, ertragsanteil...)? danke!
Die Frage ist mit dem angegebenen Sachverhalt nicht beantwortbar und übersteigt den Zweck der Einrichtung dieser Plattform. Zur Beantwortung bedarf es vorab einer Analyse unter anderem folgender Parameter: Ist bzw. wann wurde Wohnungseigentum begründet? Welche Förderung lag vor? Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.

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Mag. (FH) Doris Molnar
07.01.2020