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Wohnungseigentumsrecht

Guten Tag, ich überlege den Kauf einer Wohnung, die von der BUWOG veräußert wird. Die Wohnung war zuvor vermietet und wird direkt von der BUWOG verkauft. Baujahr des Hauses ist mit ca. 2001 angegeben. Die Maklerin sagte mir, dass die Wohnung nicht frei zu vermieten wäre, sondern angemessen vermietet werden muss. Angemessen wäre ja keine sonderliche Einschränkung. Aber wie kann ich herausfinden, ob die Wohnung unter das WGG fällt? Ich konnte diese Frage einfach nicht klären und würde mich sehr über Hilfe freuen.


Für den Fall, dass im Vermietungsfall das WGG anzuwenden ist, kann ich mir nicht vorstellen, dass die Verkäuferin nicht darauf hinweist. Auch der Maklerin sollten alle Unterlagen vorliegen, sodass sie bewerten kann, wie diese Wohnung im Vermietungsfall mietrechtlich zu qualifizieren ist. Ich würde die Maklerin danach fragen, die gegebenenfalls diese Information von der Verkäuferin einzuholen hat. (Ich gehe davon aus, dass die Maklerin als Doppelmaklerin tätig ist).

Mag. (FH) Doris Molnar

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Mag. (FH) Doris Molnar

27.07.2021