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Wohnungseigentumsrecht
Guten Tag, Ich wohne derzeit in Wohnungseigentum mit Landesförderung ( muss zurückbezahlt werden) Ich würde gerne eine freifinanzierte Eigentumswohnung kaufen, diese wird von einem gemeinnützigen Bauträger gebaut und verkauft. -Muss ich in dieser Wohnung meinen Hauptwohnsitz anmelden? -Könnte ich diese Wohnung sofort vermieten ( zb an Familienmitglieder ohne Gewinnerzielung) Vielen Dank
Grundsätzlich müssen Sie in einer frei finanzierten Eigentumswohnung keinen Hauptwohnsitz begründen, zu beachten sind jedoch landesrechtliche Regelungen zu Zweitwohnsitzen. Es gibt Regionen in Österreich, wo auch in frei finanzierten Eigentumswohnungen ein Hauptwohnsitz zu begründen ist. Nähere Information sollten Sie beim Bauträger erhalten können.
Es antwortete Ihnen
Mag. (FH) Doris Molnar
01.02.2022