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Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz

Guten Tag! Wenn ich den Nutzungsvertrag/Mietvertrag der Genossenschaftswohnung meiner Mutter, nach 2 jährigen Leben im gemeinsamen Haushalt, übernehme - erhalte ich dann ebenfalls die Kaufoption? Bei ihr wäre nämlich die Kaufoption ab dem 10. bis 15. Jahr nach Erstbezug. Wenn sie nun bereits 10 Jahre in der Wohnung Mieterin war und sie ihre rechte an mich abgibt. Kann ich dann ein Kaufanbot anfragen? Vielen Dank im Voraus


Eine Fortsetzung der Mietrechte ist gesetzlich nur vorgesehen, wenn der bisherige Mieter die Wohnung dauerhaft verlässt und die eintretende Person die Anforderungen des § 12 MRG erfüllt. In diesem Fall bliebt ein bestehender Vertrag inhaltlich aufrecht.

Mag. (FH) Doris Molnar

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Mag. (FH) Doris Molnar

18.09.2022