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Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz

Guten Tag, wir haben 2018 unsere Wohnung gekauft welche von einer gemeinnützigen Wohnbaugesellschaft errichtet wurde. Im Zuge des Kaufes haben wir sämtliche Darlehen abbezahlt und das Vorkaufsrecht aus dem Grundbuch ist auch gelöscht. Wenn wir die Wohnung nun vermieten sollten unterliegt der Mietzins dann dem angemessenen Mietzins und dem Teilanwendungsbereich des MRG?! Der Kauf war vor der Gesetzesnovelle 2019 und wir waren Mieter zum Zeitpunkt der Übertragung in unser Eigentum. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen


Bei einer Teilanwendung des MRG (§ 1 Abs 4 bzw. Abs 5) gibt es freien Mietzins. Der angemessene Mietzins ist ein Mietzins, der entsprechend der Regelungen des § 16 MRG im Vollanwendungsbereich des MRG zur Anwendung kommt. Da Sie die Wohnung 2018 gekauft haben, ist die im Jahr 2019 normierte Beschränkung in der Vermietung von Wohnungen( § 15h WGG) , die vom ehemaligen Mieter nachträglich im Wohnungseigentum erworben wurde, nicht anwendbar.

Mag. (FH) Doris Molnar

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Mag. (FH) Doris Molnar

16.04.2021