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Mietrecht

Hallo Ein Eigentümer eines Mitzinshauses welches dem MRG unterliegt möchte ein Lager/Geschäftlokal in eine Wohnung umbauen. Seine Frage ist unterliegt diese neue Wohnung dem MRG oder kann diese frei vermietet werden?


Grundsätzlich unterliegt der Mietgegenstand, gleich ob Wohnung oder Geschäftslokal im "Altmiethaus" dem MRG. Auch bei Umbau eines Geschäftslokales in eine Wohnung. Die Vermietung wird nur nach dem Richtwertmietzins möglich sein, es sei denn, die Wohnung wird größer als 130 m², dann kommt der angemessene Mietzins zur Anwendung.

Mag. Alois Rosenberger

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Mag. Alois Rosenberger

27.04.2015