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Mietrecht
Hallo Frau Mag. Molnar, ich habe vor einigen Jahren 1 Wohnung geerbt, die ich nun gerne verkaufen möchte. Das Gebäude wurde 1960, unter WGG 1940, von einer GBV errichtet und direkt verkauft. Im Grundbuch findet sich weder ein Vorkaufsrecht des GBV noch eine offene Förderung. Kann mein Rechtsnachfolger die Wohnungen frei vermieten oder ist dieser in der Höhe des Mietzinses eingeschränkt?
Für die Erstellung des Kaufvertrages benötigen Sie einen Vertragserrichter (Rechtsanwalt oder Notar). Dieser kann an Hand der bezughabenden Unterlagen den gesetzmäßigen Mietzins im Vermietungsfall nennen.
Es antwortete Ihnen
Mag. (FH) Doris Molnar
01.09.2022