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Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
Hallo, ich habe meine Genossenschaftswohnung, wo ich Mieter war, wieder zurück gegeben. Insgesamt war ich in der Wohnung 11 Jahre. Jetzt verrechnet mir die Genossenschaft für die Sanierung des Teppichfußbodens die Kosten für die Entfernung des alten und Herstellung eines neuen Teppichbodens. Ist der Boden nicht nach 10 Jahren nichts mehr wert? Dh die Genossenschaft dürfte mir hier ja keine Kosten mehr in Rechnung stellen oder irre ich mich? Danke.
Ein bei Mietbeginn übergebener Bodenbelag ist bei Rückstellung der Wohnung in einem entsprechend der Nutzungsdauer abgewohntem Zustand zurückzustellen. Schäden die über die normale Abwohnung hinausgehen (Flecken, Brandlöcher, extreme "Gehstrassen", .........) hat der Mieter zu verantworten und zu bezahlen. Ihrer Ansicht, wonach ein Bodenbelag nach 10 Jahren keinen Wert mehr hat, kann nicht gefolgt werden.
Es antwortete Ihnen
Mag. (FH) Doris Molnar
12.07.2016