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Wohnungseigentumsrecht

Hallo, ich hätte eine dringende Frage. Ich bin Wohnungseigentümer, jedoch steht die Wohnung schon seit einem halben Jahr leer. Nun habe ich die Heizkostenabrechnung erhalten und mich hat der Schlag getroffen. Anscheinend habe ich während der Zeit, wo die Wohnung nicht benutz wurde, trotzdem geheizt bzw. Warmwasser verbracht. Nun bin ich draufgekommen, dass das Messgerät defekt ist und daher falsche Werte herausgekommen sind. Meine Fragen. Wer muss mir die Reparatur bzw. Austausch des Messgerätes zahlen oder muss ich das bezahlen? Kann ich die Abrechnung bekämpfen, weil ich ja offensichtlich zuviel bezahlt habe? Lieben Dank.


Die Abrechnung dient natürlich als Grundlage für Ihre Überprüfung. Der Nachweis über die Fehlerhaftigkeit des Messgerätes kann dem Abrechnungsleger übermittelt werden, der seinerseits die Aufzeichnung überprüfen kann und gegebenenfalls korrigieren muss.

KommR Oliver Brichard, MSc

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KommR Oliver Brichard, MSc

28.01.2016