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Wohnungseigentumsrecht
Hallo, Ich möchte eine WGG Neubau kaufen. Ich nehme keine Förderung zum Anspruch. Ich plane im ersten Linie selber zu wohnen. Habe ich später die Möglichkeit die Wohnung zu vermieten. Wenn ja nach MRG oder WRG. Danke im Voraus
Wenn die Erstverwertung der Wohnung, die von einer gemeinnützigen Bauvereinigung neu errichtet wurde, in der Rechtsform von Wohnungseigentum erfolgt, - unabhängig davon ob mit oder ohne Wohnbauförderung - , sind die Bestimmungen des WGG für den Käufer nicht relevant. Im Falle einer Vermietung ist MRG (§ 1 Abs 4 MRG) anzuwenden. Allfällige Einschränkungen kann es, sofern die Wohnung gefördert errichtet wurde, durch die Bestimmungen der jeweiligen Wohnbauförderungsbestimmungen (Landesgesetze) geben.
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Mag. (FH) Doris Molnar
22.11.2020