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Mietrecht
Hallo, ich wohne in einer Genossenschaftswohnung und möchte Außenrollos einbauen. Ich habe schon um die Erlaubnis angesucht. Die Genossenschaft hat mir den Einbau zwar erlaubt, aber in dem Brief muss ich unterzeichnen, dass ich keinen Kostenersatz gegenüber einem Nachmieter geltend machen darf. Ist das zulässig? Kann ich das Geld dafür nicht normalerweise wenn ich ausziehe nach Paragraph 10 Mietrechtsgesetz verlangen? Bitte um Hilfe! Danke für die Antwort, Heinrich.
Sofern auf ihre Wohnung das Mietrechtsgesetz überhaupt anzuwenden ist, wäre die Außenrollo keine ablösefähige Investition gemäß Par. 10 MRG.
Es antwortete Ihnen
KommR Oliver Brichard, MSc
01.06.2015