Wissen
IMMY hat die Antwort.
Unter Immobilienwissen finden Sie weit über 100 bereits gestellte Fragen und Antworten, im ABC der Immobilienwirtschaft eine rasche Übersicht über die wesentlichen Immobilien-Themen und eine Vielzahl an steuerlichen Tipps darf natürlich nicht fehlen.
Mietrecht
Hallo! Meine Tante besitzt eine Eigentumswohnung die gefördert nach dem WBG 1984 von der GEDESAG errichtet wurde. Die Wohnung unter liegt dem WGG und die Förderung wurde noch nicht zurückgezahlt. Darf sie die Wohnung vor Ablauf der Förderung vermieten und um welchen Mietzins? Und welcher Mietzins ist nach Ablauf der Förderung maßgeblich? Vielen Dank.
Fragen zur Vermietung von geförderten Eigentumswohnungen bei aufrechter Förderung kann das Amt der Landesregierung des Bundeslandes, in dem die Wohnung gelegen ist, beantworten.
Es antwortete Ihnen
Mag. (FH) Doris Molnar
20.11.2020