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Wohnungseigentumsrecht

Hallo nochmal und danke für die Hilfe. Es geht um die Frage: https://www.immobilienwissen.at/frage/R3RxNJ (WGG oder MRG) Welche Unterlagen müssen hier überprüft werden bzw. was sollte ersichtlich sein? Bzw. auf was überprüfen? Habe mit Maklerin und auch mit der Hausverwaltung telefoniert und diese meinen es handelt sich um den Teilanwend. Bereich des MRG. Nach meinen Recherchen tendiere ich aber zum WGG. Kommt es hier auf die Begründung an oder gibt es nur eine klare Antwort. Dh. wenn bswp. ein Anwalt konsultiert wird.


War die erste Nutzung nach Fertigstellung des Hauses in Miete oder wurde die Wohnung im Zuge der Fertigstellung oder knapp danach gleich im Wohnungseigentum erworben (üblicherweise mit Anwartschaftsverträgen und Verbücherung des WE nach Endabrechnung der Baulichkeit). Wenn die erste Nutzung in Miete war, ist zu prüfen, ob der erste Kauf durch den vorigen Mieter oder durch einen Dritten erfolgte. Teilanwendung MRG schließe ich auf Grund der Förderung nach WBF 1968 (auch nach deren vollständiger Tilgung) jedenfalls im Falle einer Vermietung aus.

Mag. (FH) Doris Molnar

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Mag. (FH) Doris Molnar

18.01.2022