Wissen

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Unter Immobilienwissen finden Sie weit über 100 bereits gestellte Fragen und Antworten, im ABC der Immobilienwirtschaft eine rasche Übersicht über die wesentlichen Immobilien-Themen und eine Vielzahl an steuerlichen Tipps darf natürlich nicht fehlen.

Mietrecht

Hallo, darf ich meine Schwester bei mir wohnen lassen für ca. 3-4 Monate ohne es dem Vermieter zu melden?


Prinzipiell dürfen Sie wenn die Wohnung groß genug ist einen Mitbewohner kurzfristig aufnehmen ohne den Vermieter zu unterrichten. Sie dürfen diesen "Mitbewohner" aber die Wohnung nicht gänzlich überlassen ohne die Erlaubnis vom Vermieter einzuholen.

KommR Erich Hauswirth

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KommR Erich Hauswirth

20.10.2021