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Wohnungseigentumsrecht

Hallo ich bräuchte bitte Hilfe ich möchte mir ein Haus kaufen und habe schon etwas im Blick bei einer Zwangsversteigerung. Jedoch wird in der Anzeige immer von einem Liegenschaftsanteil 1/3 gesprochen. Bedeutet das für mich das ich nur einen Anteil am Haus erwerben kann? Mit freundlichen Grüßen Rauch Julian


Sie schreiben, dass in der Anzeige des Hauses, das Sie kaufen möchten, von einem Liegenschaftsanteil von einem Drittel gesprochen wird. Das bedeutet, dass Sie Miteigentum an der Liegenschaft erwerben würden. Mehrere Personen können Miteigentümer einer Sache, etwa einer Liegenschaft sein. Es ist dabei das Eigentumsrecht, nicht die Sache selbst nach Bruchteilen (Quoten) aufgeteilt. Den Miteigentümern gehört also nicht ein realer Anteil, also zB ein Geschoss eines Hauses, sondern ein ideeller Anteil. Diese ideellen Quoten werden im Grundbuch eingetragen, in Ihrem Fall also ein Drittel an der fraglichen Liegenschaft. Jeder Miteigentümer kann über seinen Anteil der Liegenschaft verfügen (zB ihn veräußern), nicht jedoch über die Sache selbst. Die Miteigentümer müssen die Sache gemeinsam verwalten. Dabei entscheidet bei Angelegenheiten der ordentlichen Verwaltung (zB laufender Betrieb und Erhaltung) die Mehrheit der Stimmen nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile. Bei Angelegenheiten der außerordentlichen Verwaltung (zB schwerwiegende faktische Eingriffe in die Sachsubstanz) wird grundsätzlich Einstimmigkeit verlangt mit speziellen Regeln, falls diese nicht erreicht wird. Um eine bestimmte Wohnung im Haus nutzen zu können, muss mit den Miteigentümern eine Benützungsregelung für das Objekt vereinbart werden. Mit freundlichen Grüßen Alois Rosenberger

Mag. Alois Rosenberger

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Mag. Alois Rosenberger

04.11.2020