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Unter Immobilienwissen finden Sie weit über 100 bereits gestellte Fragen und Antworten, im ABC der Immobilienwirtschaft eine rasche Übersicht über die wesentlichen Immobilien-Themen und eine Vielzahl an steuerlichen Tipps darf natürlich nicht fehlen.

Mietrecht

Hallo, Ich möchte mich in die EigentumsWohnung meines Mannes 1x pro Woche (Arbeitsraum) einmieten. Muss er bzw. ich dafür steuerlich was beachten? Die Miete wäre auch deutlich niedriger als die Kreditkosten pro Monat. Also nur ein Beitrag und ich brauche den Raum für Beratungsleistungen. Danke und herzliche Grüße P.J.


Sehr geehrte Frau Jonke, Wenn ihr Mann Einkünfte aus der Vermietung seiner Wohnung bezieht, so muss er diese auch in der Steuererklärung angeben. Vom Einkommen aus Vermietung können gewisse Kosten und Aufwendungen, die mit der Vermietung in Zusammenhang stehen, anteilig abgezogen werden, sodass sie den zu versteuernden Betrag mindern. Die Kreditrückzahlung ist nicht zur Gänze absetzbar, sondern nur die darin enthaltenen anteiligen Zinsen und Spesen. Der Tilgungsanteil der Kreditrate ist steuerlich nicht absetzbar. Weiters ist zu beachten, dass ein Vertragsverhältnis unter nahen Anverwandten, insbesondere Eheleuten, fremdüblich sein muss. Das heißt, der Mietzins muss den Marktpreisen entsprechen. Dabei ist auch zu beachten, ob der Raum den Rest der Woche für den Wohnungseigentümer uneingeschränkt benützbar ist. Weiters sollte auch, am besten von einem Steuerberater, geprüft werden, ob dieser Fall nicht unter die eheliche Beistandspflicht fällt. Dies hängt vom Umfang der Nutzung und den näheren Umständen ab. Mit freundlichen Grüßen Mag. Alois Rosenberger

Mag. Alois Rosenberger

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Mag. Alois Rosenberger

26.02.2021