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Unter Immobilienwissen finden Sie weit über 100 bereits gestellte Fragen und Antworten, im ABC der Immobilienwirtschaft eine rasche Übersicht über die wesentlichen Immobilien-Themen und eine Vielzahl an steuerlichen Tipps darf natürlich nicht fehlen.
Wohnungseigentumsrecht
Ich besitze eine Eigentumswohnung in Wien, die ich selbst bewohne. Meine Gastherme, sie hat nun 30 Jahre! gearbeitet, ist nun kaputt und zum Entsorgen. Es braucht daher eine Brennwertkombitherme. Dazu müssen im Kamin zwei Rohre eingezogen und der Kamin dementsprechend vorbereitet werden. Meine Frage: Wer bezahlt die Arbeiten im Kamin? Die Eigentümerin oder die Hausgemeinschaft. Laut Anfrage bei der Hausverwaltung gab es die Auskunft, dass es diesen Fall, nämlich den Einbau einer Brennwertkombitherme und die dafür nötigen Arbeiten im und am Kamin noch nicht gab und es daher noch unklar ist, wer für die Kosten aufzukommen hat. Das Kaminschleifen, das für den Einbau einer Gasetagenheizung notwendig war, das bezahlte, so die Hausverwaltung, die Hausgemeinschaft.
Hier bin ich der Ansicht, dass für den Fall dass die Brennwerttherme nach dem Stand der Technik und den nun geltenden Vorschriften eingebaut werden muss, auch der Kamin den technischen Anforderungen entsprechen muss. Das heißt, der notwendige Einbau eines säurebeständigen Rohres geht zu Lasten der Wohnungseigentümergemeinschaft.
Es antwortete Ihnen
Mag. Alois Rosenberger
12.08.2016