Wissen

IMMY hat die Antwort.

Unter Immobilienwissen finden Sie weit über 100 bereits gestellte Fragen und Antworten, im ABC der Immobilienwirtschaft eine rasche Übersicht über die wesentlichen Immobilien-Themen und eine Vielzahl an steuerlichen Tipps darf natürlich nicht fehlen.

Wohnungseigentumsrecht

Ich bin Eigentümer und will eine Klimaanlage installieren. Ich habe alle Unterschriften der Eigentümer und die Bewilligung der Genossenschaft. Plötzlich hat die Genossenschaft die Bewilligung zurückgezogen, weil bei einem Eigentümer nur die Gattin (auch Eigentümerin der Wohnung) unterschrieben hat. Der Gatte weigert sich, hat mir jedoch vorher, nach der Besichtigung eines Referenzprojektes, die mündliche Zustimmung schon gegeben. Kann ich sie trotzdem installieren? Wie ist das rechtlich?


Bei Ehegattenwohnungseigentum müssen sich beide Eigentümer auf eine Meinung einigen. Eine fehlende Zustimmung kann natürlich auch gerichtlich ersetzt werden, was aber mit erheblichen Aufwand und Zeitverlust verbunden ist. Am besten ist es, den persönlichen Kontakt mit dem betreffenden Eigentümer zu suchen. Für die rechtlich korrekte Installation der Anlage benötigen sie die Zustimmung von allen Miteigentümern.

KommR Oliver Brichard, MSc

Es antwortete Ihnen

KommR Oliver Brichard, MSc

25.07.2016