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Mietrecht
Ich bin Hausverwalter.Ich saniere ein altes Miethaus (Vollanwendungsbereich des MRG) ohne Förderungsmittel. Es gibt hier einige Wohnungen der kategorie D. Einem Mieter mit einer Kat. D Wohnung (ohne WC im Inneren ) habe ich angeboten dass ich die Wohnung auf meine Kosten auch mitsaniere ( die Kategorie auf A anheben) mit der Bedingung dass es eine höhere Miete vereinbart wird. Eine viel günstigere Miete als Richtwert A habe ich dem Mieter angeboten. Der Mieter hat das aber nicht zugestimmt. Die Wohnung wird nun nicht saniert. Der Mieter blei Aber: Nun muß ich im Zuge der Sanierung des Hauses die WC-Stränge (die Gang-WC`s werden entfernt) im Stiegenhaus entfernen und werde dem Mieter ein anderes Gang-WC im Haus anbieten. Der Mieter besteht aber auf sein immer benütztes Gang-WC und will das nicht annehmen. Er besteht auf sein immer benütztes und zwar alleinbenütztes Gang-WC. Das ist technisch aufwendig und kostet viel Geld. Kann ich dem Mieter ein anderes ordentliches Gang-WC irgendwo im Haus und vielleicht gemeinsam mit einem anderem Kat-D-Wohnungsmieter anbieten oder muss ich das Gang-WC, welches er immer benützt hat wieder zur Verfügung stellen. Im Mietvertrag wurde dem Mieter kein bestimmtes Gang-WC auch nicht die alleinige Benützung dieses Gang-WC`s zugesprochen worden. Wie kann ich in diesem Fall verfahren? Vielen Dank im Voraus und mit freundlichen Grüßen.
Sofern keine einvernehmliche Lösung zustande kommt, bleibt es aus meiner Sicht gegebenenfalls dem Gericht vorbehalten, im konkreten Einzelfall u.a. zu entscheiden, inwieweit der Eingriff in das Mietrecht zur Durchführung von Erhaltungs- oder Verbesserungsarbeiten an allgemeinen Teilen des Miethauses notwendig oder zweckmäßig bzw. bei Durchführung von Verbesserungen in einem anderen Mietgegenstand darüberhinaus auch bei billiger Abwägung aller Interessen zumutbar ist.
Es antwortete Ihnen
Michael Klinger, B.A.
19.11.2014