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Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz

Ich bin interessiert am Kauf einer Genossenschaftswohnung um diese zu vermieten. Die Wohnbauförderung wäre somit abbezahlt. Nun habe ich auf unterschiedlichen Internetseiten und unter anderem Dokumenten der AK verschiedene Aussagen zum Mietzins gelesen. Einerseits, dass der Mietzins dem WGG Bestimmungen unterliegt und andererseits, dass hierbei der freie Mietzins gilt. Was trifft nun zu? Die Wohnung ist 1995 erbaut worden und mir wurde ebenso mitgeteilt, dass ich vor dem Kauf als Mieter bis Ende des Jahres gemeldet sein muss. Ist dies richtig? Vielen Dank vorab und freundliche Grüße


Auf Grund der Novelle des WGG per 1.8.2019 ist bei Kauf einer mit Fördermittel errichteten Wohnung von einer gemeinnützigen Bauvereinigung bei Vermietung dieser Wohnung auf die Dauer von 15 Jahren ab Abschluss des ersten Kaufvertrages das MRG voll anzuwenden und darf der Hauptmietzins maximal den für das Bundesland geltende Richtwert betragen. Im Falle einer Befristung der Vermietung ist der Hauptmietzins mit einem Abschlag von 25% zu berechnen.

Mag. (FH) Doris Molnar

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Mag. (FH) Doris Molnar

13.09.2019