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Wohnungseigentumsrecht

Ich bin interessiert eine freifinanzierte Eigentumswohnung von einer GBV zu kaufen, die erst in ein paar Jahren fertig gestellt wird. Der Bauträger teitl mir mit, dass die Wohnung nur nur selbst zu beziehen wäre und nicht vermietet werden dürfte. Im Falle einer Vermietung unterliegt es jedoch der WGG. Hier auf Ihrer Plattform lese dich doch etwas anderes. Laut Frau Molnar's Aussage: wenn eine GBV eine frei finanzierte Wohnung errichtet und an einen Kunden im Wohnungseigentum verkauft, ohne dass vorher eine anderweitige Nutzung (z.B. Miete) der Wohnung erfolgt ist, die Vermietung einer Wohnung, an der Wohnungseigentum begründet ist, und die durch einen Käufer, der keine GBV ist, erfolgt, nicht den Bestimmungen des WGG unterliegt. Unterliegt solche Wohnungen jetzt der WGG oder nicht? Müsste ich demnach im Vertrag nachlesen ob die Anwendung des WGG vertraglich festgehalten wird?mfg


Ich würde an Ihrer Stelle beim Bauträger hinterfragen, warum die Wohnung nicht vermietet werden darf, bzw. warum im Fall einer Vermietung WGG gelten soll.

Mag. (FH) Doris Molnar

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Mag. (FH) Doris Molnar

07.03.2022