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Unter Immobilienwissen finden Sie weit über 100 bereits gestellte Fragen und Antworten, im ABC der Immobilienwirtschaft eine rasche Übersicht über die wesentlichen Immobilien-Themen und eine Vielzahl an steuerlichen Tipps darf natürlich nicht fehlen.

Wohnbauförderung

Ich habe 1971 eine Wohnung in einem mit Wohnbaufördermittel im Jahr 1956 erbautem Wohnhaus gekauft. Am 14.10.1982 habe ich alle Fördermittel gemäß BGBl.Nr. 336/71 zurückbezahlt. Die Wohnung, die ich seit 1971 selbst nutzte, ist somit Lastenfrei. Nun möchte ich diese Wohnung vermieten. Die Frage ist, ob ich an die Mietzinsgrenzen des WGG gebunden bin, oder die Miete frei vereinbaren kann.


Aus dem Sachverhalt der Angabe ist nicht entnehmbar, ob die Wohnung von einer gemeinnützigen Bauvereinigung im eigenen Namen errichtet wurde. Nur dann wäre WGG anzuwenden. Ihre Frage ist daher mit dem angegeben Sachverhalt nicht zu beantworten. Wenn Sie den Mietvertrag von einem Rechtsanwalt erstellen lassen, so hat dieser die Grundlagen der zulässigen Mietzinsbildung zu prüfen.

Mag. (FH) Doris Molnar

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Mag. (FH) Doris Molnar

22.01.2020