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Mietrecht

Ich habe 2016 eine neu errichtete Wohnung von einem Bauträger gekauft, der die Anlage gemeinsam mit einer gemeinnützigen Gesellschaft teilweise nach WGG gebaut hat. Im Kaufvertrag ist vermerkt, dass meine Wohnungsobjekte NICHT unter Zuhilfenahme öffentlicher Fördermittel entstanden sind. Dies sollte bedeuten, dass ich außerhalb des WGG vermieten darf? Vielen Dank, lg


Die Förderungsbestimmungen von den gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften können oftmals nicht erfüllt werden, beziehungsweise schreibt die Flächenwidmung vor, dass ein Teil der Liegenschaft dem geförderten Wohnbau zugeführt werden muss. Daher kommt es vermehrt zur Zusammenarbeit zwischen gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften, welche Ihren Teil entsprechend den anzuwendenden Förderrichtlinien der einzelnen Bundesländer errichten. Der gewerbliche Bauträger bebaut seinen Teil der Liegenschaft frei finanziert und vermietet oder verkauft nach der Fertigstellung, diese Wohnungen. Die Wohnungen, dieses gewerblichen Bauträgers unterliegen daher nicht den Bestimmungen des WGG. Sie unterliegen auch dann nicht dem WGG, wenn diese Wohnungen von der gemeinnützigen Wohnbaugesellschaft verwaltet werden.

KommR Erich Hauswirth

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KommR Erich Hauswirth

22.04.2022