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Hausverwaltung

Ich habe die folgende Frage gerade gestellt. Hier habe ich mich aber verschrieben. Es handelt sich nicht um Hausbesorger, sondern um Heimwerkerservice Firmen. Damit glaube ich, dass Arbeits- und Sozialrecht nicht die richtige Stelle ist. Hier noch mal die ursprüngliche Frage: Unser Hausbesorger hat in seinem Vertrag einmal jährlich Heckenschneiden im Vertrag. Er findet aber seit 3 Jahren Ausreden, diese nicht oder nur unzufriedenstellend zu machen. Im ersten Jahr wurde keine Gutschrift erteilt. Im zweiten Jahr musste die Hausverwaltung einen externen Ersatz beauftragen. Dieser kostete EUR 1.800,-. Vom Hausbesorger bekamen wir nur EUR 500,- zurück. Da die Hausverwaltung hier nicht auf angemessene Entschädigung besteht, kann ich die Hausverwaltung haftbar machen?


Damit ist es ein bisschen einfacher. Bei der Auswahl geeigneter Besorgungsgehilfen im Bereich Gartenpflege ist von der Verwaltung die gewerbliche Eignung der Firma zu prüfen und die faktische Befähigung, ob das beauftragte Unternehmen auf Grund seiner Kapazitäten auch dazu in der Lage ist den Auftrag zu erledigen. Sollten diese Voraussetzungen gegeben sein, kann die Gemeinschaft aus nicht erbrachten Leistungen des Auftragnehmers eine Forderung beisitzen, die seitens des Verwalters durchzusetzen ist. Bei Säumigkeit seinerseits würde es dazu führen, dass unangemessen hohe Kosten ( eben für Nichtleistungen) in der Abrechnung verrechnet werden, die von jedem einzelnen Miteigentümer im Rahmen der Abrechnungslegung beeinsprucht und rück gefordert werden können.

KommR Oliver Brichard, MSc

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KommR Oliver Brichard, MSc

01.08.2019