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Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
Ich habe die Möglichkeit, als "bisheriger Mieter gem. §§ 15b bis 15e", eine von einer Wohnbaugenossenschaft errichtete Wohnung zu kaufen. Laut Kaufvertrag "pendelt die Wohnung sohin aus dem WGG aus". Was geschieht, wenn ich diese Wohnung später weiter verkaufe? Unterliegt diese Wohnung danach wieder dem WGG, oder gilt dieses "auspendeln" auch für zukünftige Eigentümer welche nicht Mieter der Wohnung waren?
Nach dem Kauf einer von einer GBV errichteten Wohnung durch den Mieter ist im Falle einer nachher erfolgenden Vermietung keine Anwendbarkeit des WGG auf einen solchen Mietvertrag gegeben. Im Vermietungs- bzw. Veräußerungsfall innerhalb von 15 Jahren ab Kauf von der GBV sind die Beschränkungen der §§ 15g und 15h WGG zu beachten (Spekulationsbeschränkungen).
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Mag. (FH) Doris Molnar
23.05.2021