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Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz

Ich habe eine BUWOG Garten-Wohnung gekauft die dem WGG unterliegt. Ich möchte die Wohnung gerne vermieten: Wird der Garten bei der Berechnung der Miete berücksichtigt? Können sie mir eine kompetente Stelle nennen, die mir bei der Berechnung der zulässigen Miete behilflich sein kann? Danke


Der Mietzins wird nach Nutzfläche berechnet. Der Garten zählt nicht zur Nutzfläche. Ich gehe davon aus, dass Sie den Mietvertrag von einem Rechtsanwalt erstellen lassen werden. Im Mietvertrag sind auch die Grundlagen für die Mietzinsberechnung anzuführen. Der Rechtsanwalt, der Ihren Mietvertrag für Sie erstellt, wird daher sicher auch die korrekte Miete errechnen können.

Mag. (FH) Doris Molnar

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Mag. (FH) Doris Molnar

30.01.2021