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Unter Immobilienwissen finden Sie weit über 100 bereits gestellte Fragen und Antworten, im ABC der Immobilienwirtschaft eine rasche Übersicht über die wesentlichen Immobilien-Themen und eine Vielzahl an steuerlichen Tipps darf natürlich nicht fehlen.

Wohnungseigentumsrecht

Ich habe eine Eigentumswohnung in Wien Simmering vermietet. Nun ist mir zu Ohren gekommen, dass sich hier 2 andere Personen gemeldet haben. Wie ist das möglich? Muss nicht ich als Eigentümerin davon wissen und eine Unterschrift leisten oder mein Einverständnist dazu geben? Wie sieht hier die rechtliche Lage aus, bzw. wie kann ich mich nun hier zur Wehr setzen? Vielen Dank im voraus für Ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen Christine Aigner


Der Vermieter unterschreibt den Meldezettel als Unterkunftgeber für den Hauptmieter. Wenn der Hauptmieter Mitbewohner in der von ihm gemieteten Wohnung aufnimmt, so unterschreibt der Hauptmieter die Meldezettel als Unterkunftgeber für seine Mitbewohner. Der Vermieter kann nicht verhindern, dass der Mieter Mitbewohner in der von ihm gemieteten Wohnung aufnimmt.

Mag. (FH) Doris Molnar

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Mag. (FH) Doris Molnar

12.02.2015