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Unter Immobilienwissen finden Sie weit über 100 bereits gestellte Fragen und Antworten, im ABC der Immobilienwirtschaft eine rasche Übersicht über die wesentlichen Immobilien-Themen und eine Vielzahl an steuerlichen Tipps darf natürlich nicht fehlen.

Wohnungseigentumsrecht

Ich habe eine Genossenschaftswohnung 2018 gekauft, möchte diese jetzt befristet vermieten. Muss die Genossenschaft als Hausverwalter über den neuen Mieter Informiert werden? Oder bleibe ich als Eigentümer der Wohnung der Ansprechpartner? Vielen Dank im Voraus


Wenn Sie als Wohnungseigentümer vermieten, tangiert das nicht die Verwaltung des Wohnungseigentumshauses.

Sie sind weiterhin Ansprechpartner für die Verwaltung des Wohnungseigentums, alle Angelegenheiten zwischen Ihnen als Vermieter und Ihrem Mieter fällt allein in Ihren Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich.

Mag. (FH) Doris Molnar

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Mag. (FH) Doris Molnar

26.09.2022