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Mietrecht

Ich habe eine Wohnung von einem gemeinnützigen Bauträger gekauft (Neubau). Die Wohnung wurde ohne Zuhilfenahme von Förderungsmitteln, also freifinanziert, errichtet. Ist es richtig, dass hier der Teilanwendungsbereich des MRG anzuwenden ist? In Bezug auf die Höhe des Mietzinses wäre dieser also frei verhandelbar und daher auch an keine Obergrenze gebunden? Vielen Dank vorab!


Ja, die Wohnung die Wohnung kann mit freier Mietzinsgestaltung vermietet werden.

KommR Erich Hauswirth

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KommR Erich Hauswirth

16.05.2022