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Wohnungseigentumsrecht
Ich habe eine Wohnung von einer Privatperson gekauft, die dem WGG unterliegt. Kann ich die Wohnung nach 5 Jahren problemlos wieder verkaufen oder sind hier Fristen einzuhalten. Vielen Dank
Die Frage ist für mich nicht verständlich. Eine Privatperson kann nicht den Bestimmungen des WGG unterliegen. Allfällige Beschränkungen in der Verkaufsmöglichkeit sind aus dem Kaufvertrag bzw. dem Grundbuchsauszug ersichtlich. Steuerrechtliche Auswirkungen sind sachverhaltsabhängig und mit einer Fachperson in Immobiliensteuern (z.B. Steuerberatung) abzuklären.
Es antwortete Ihnen
Mag. (FH) Doris Molnar
05.04.2022