Wissen

IMMY hat die Antwort.

Unter Immobilienwissen finden Sie weit über 100 bereits gestellte Fragen und Antworten, im ABC der Immobilienwirtschaft eine rasche Übersicht über die wesentlichen Immobilien-Themen und eine Vielzahl an steuerlichen Tipps darf natürlich nicht fehlen.

Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz

Ich habe im Dezember 2019 von einer gemeinnützigen Wohnbaugesellschaft eine Wohnung gekauft, die vorher vermietet war (Ich war nicht der Mieter). Lauf Kaufvertrag erfolgt die Vermietung nach WGG. Dazu 2 Fragen: 1.) Wenn ich die Wohnung vermiete, ist ein Befristung auf 3 Jahre möglich? 2.) Falls ich versehentlich eine zu hohe Miete verlange, wie lang kann der Mieter diese rückfordern?


Eine Im Wohnungseigentum stehende Wohnung, die nach den Bestimmungen des WGG vermietet werden kann, kann auch auf mindestens 3 Jahre befristet vermietet werden. Im Fall einer befristeten Vermietung ist ein Befristungsabschlag zu berücksichtigen. Das Berechnen der korrekten Miete im Anwendungsbereich ist nicht besonders schwierig, es sollte daher jedem Vermieter bzw. wenn der Vermieter kein Immobilienwissen hat, einer von diesem beizuziehenden Fachperson möglich sein. Allfällige Fristen für die Rückforderung von zu viel bezahlter Mieter sind die gleichen, die im Bereich des MRG gelten.

Mag. (FH) Doris Molnar

Es antwortete Ihnen

Mag. (FH) Doris Molnar

25.11.2020