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Unter Immobilienwissen finden Sie weit über 100 bereits gestellte Fragen und Antworten, im ABC der Immobilienwirtschaft eine rasche Übersicht über die wesentlichen Immobilien-Themen und eine Vielzahl an steuerlichen Tipps darf natürlich nicht fehlen.
Mietrecht
Ich habe meine Eigentumswohnung seit Kurzem vermietet und eine Mietrechtsvereinbarung abgeschlossen. Unterliegt sie dem Mietrechtsgesetz und muss ich die Vereinbarung vergebühren lassen und wenn ja, wo geht das?
1) Das Mietrecht gilt für die Miete von Wohnungen, einzelnen Wohnungsteilen oder Geschäftsräumlichkeiten aller Art (wie im besonderen von Geschäftsräumen, Magazinen, Werkstätten, Arbeitsräumen, Amts- oder Kanzleiräumen) samt den etwa mitgemieteten Haus- oder Grundflächen (wie im besonderen von Hausgärten, Abstell-, Lade- oder Parkflächen) und für die genossenschaftlichen Nutzungsverträge über derartige Objekte. Es gibt zwar einige Ausnahmen unter welche Ihre Eigentumswohnung mit größter Wahrscheinlichkeit nicht fällt. 2) Schriftliche Mietverträge für Wohnungen sind seit 11.11.2017 nicht mehr zu vergebühren. Sollten Sie die Wohnung jedoch als Geschäftsraum vermietet haben, dann ist der schriftliche Mietvertrag für die Geschäftsräume ebenso, wie eine etwaige spätere schriftliche Verlängerung zu vergebühren. Zuständig wäre das Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern.
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KommR Erich Hauswirth
13.02.2020