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Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
Ich habe sie von der Buwog gekauft, ohne vorher der Mieter gewesen zu sein. Für diese Wohnung gilt das WGG. Diese Wohnung möchte ich nun vermieten - für die Wohnung bezahle ich monatlich eine Rücklage, Verwaltungskosten und sowie eine Betriebskostenpauschale. Ich habe herausgefunden, dass man einen Grundzins und einen EVB verrechnen kann. Sind Verwaltungs- und Betriebkosten bereits im EVB inkludiert, oder kann dies zusätzlich vom Mieter verlangt werden?
Im Anwendungsbereich des WGG kann bei dem in der Frage dargestellten Sachverhalt Grundzins, EVB, Betriebskosten gem. WGG und Verwaltungskosten (max. der Betrag, der sich aus den Bestimmungen der ERVO errechnen) verrechnet werden. Die Verrechnung der Umsatzsteuer ergibt sich aus den einschlägigen steuerrechtlichen Bestimmungen.
Es antwortete Ihnen
Mag. (FH) Doris Molnar
27.03.2022