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Mietrecht
Ich habe vor ca. 2 Jahren eine freifinanzierte Eigentumswohnung von einer gemeinnützigen Bauvereinigung gekauft. Die Wohnung war damals Bau und würde mir bei Fertigstellung übergeben. Was muss ich bei einem Verkauf oder einer Vermietung beachten? Gelten Bestimmungen des WGG (insb. §20)?
Für eine frei finanzierte Wohnung, die von einer GBV errichtet wurde und die in der Erstverwertung im Wohnungseigentum verkauft wurde, fällt mietrechtlich unter § 1 Abs 4 MRG.
Es antwortete Ihnen
Mag. (FH) Doris Molnar
19.09.2020