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Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz

Ich habe vor eine Wohnung zu kaufen welche ca. 1951 von einer Genossenschaft gebaut und im Anschluss direkt Verkauft wurde. (Die Wohnungen wurden nie vermietet) Lt. historischen Grundbuchauszug ist seit 1975 Wohnungseigentum begründet (vorher sind keine Daten diesbezüglich vorhanden) Zusätzlich war bei der Wohnung im C-Blatt ein Vorkaufsrecht für die Genossenschaft einverleibt sowie ein Pfandrecht für den Bundes Wohn und Siedlungsfonds (diese Förderung wurde bereits zurückbezahlt) . Fällt diese Wohnung unter den Teilanwendungsbereich des MRG? Vielen Dank!


Für mich nicht schlüssig ist der Sachverhalt, wonach die Wohnung 1951 errichtet wurde, jedoch erst 1975 Wohnungseigentum begründet wurde und zwischen 1951 und 1975 keine Vermietung durch die Erbauerin vorlag. Um den Sachverhalt zu recherchieren, fände ich Einsicht in die Urkundensammlung (beim zuständigen Grundbuchsgericht) zweckmäßig.

Mag. (FH) Doris Molnar

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Mag. (FH) Doris Molnar

17.12.2020