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Mietrecht

Ich habe vor einem Jahr ein Lokal in einem Altbau von einer Privatperson angemietet (10 Jahres Vertrag mit ev. Verlängerungsmöglichkeit; die Miete liegt bei ca. € 18,- / m²). Der Eigentümer befindet sich anscheinend im Ausland. Bei seiner bevollmächtigten Vertretungsperson (ist seine Schwester) habe ich bereits bei Mietbeginn ettliche Mängel beanstandet (Objektgröße ist kleiner als im Mietvertrag, Außen-Fenster und Türen sind desolat, Wände sind Nass, die Toilette ist funktionstüchtig, der Raum allerdings eine Katastrophe ...). Im Mietvertrag steht, daß sich das Objekt in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet. Mir wurde zugesagt, daß sich der Eigentümer mit mir in Verbindung setzen wird. Bis heute ist niemand gekommen. Was kann ich tun?


Um Ihnen hier eine eindeutige Antwort geben zu können, müssten mir sämtliche Unterlagen bekannt sein. Der Mietvertrag, der als Grundlage des Rechtsgeschäftes dient, sollte hier zuerst durchgesehen werden. Ein Übergabeprotokoll hält den Zustand des Objektes zum Zeitpunkt der Übernahme fest. In diesem sollten alle Mängel aufgeführt sein und auch von wem und zu welchen Zeitpunkt diese zu beheben sind. Wenn Sie den Vertrag über einen Makler abgeschlossen hätten, gebe es, was diese Beanstandungen betrifft, Hilfe und Unterstützung bei der weiteren Abwicklung Ihrer Probleme.

Michael Pfeifer, MBA

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Michael Pfeifer, MBA

03.06.2014